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Sachverständigendienstleistungen

Qualität durch VdS Anerkennung

Sachverständigen - Leistungen

Diese Bezeichnungen verdeutlichen die klassische Zweitstellung aller Gutachten in solche, die für Private erstellt werden „Privatgutachten“ und solche, die für Gericht erstellt werden „Gerichtsgutachten“.

Ertragsgutachten

Ertragsgutachten ermitteln die elektrischen Energiemengen, die eine Photovoltaikanlage durch Absorption von Sonnenstrahlung erzeugen kann. Bei der Festlegung der Eingangsgröße bzw. der Globalstrahlung werden gängige, anerkannte Einstrahlungsdatenbanken herangezogen.

Im Gutachten werden dann alle Verluste der Anlage abgeschätzt, um den Anlagenwirkungsgrad zu bestimmen. Aus Anlagenwirkungsgrad und Energieeinstrahlung wird dann die mögliche erzeugbare elektrische Energiemenge errechnet.

Qualitätsgutachten

Ein Qualitäts-/Abnahmegutachten beschreibt und bewertet die Beschaffenheit einer Anlage. Bei der Überprüfung des Ist-Zustands bestimmter Anlagenteile werde diese mit dem Soll-Zustand ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten oder der üblich zu erwartenden Leistung. Der Prüfumfang wird mit dem Sachverständigen – häufig in einem Sachverständigenvertrag – festgelegt.

Der Soll-Zustand orientiert sich an den allgemein anerkannten Regeln der Technik, Vorgaben der Hersteller einzelner Komponenten oder an den Kenntnissen und Erfahrungen des Sachverständigen. Normen geben wichtige technische Regeln vor wie zum Beispiel die photovoltaischen Normen VDE 100 Teil 712 (Photovoltaik – Stromversorgungssysteme) und die DIN EN 62446 (Netzgekoppelte Photovolatiksysteme, Mindestanforderungen an Systemdokumentation, Inbetriebnahmeprüfung und wiederkehrende Prüfungen).

Schadengutachten

Ein Schadengutachten befasst sich immer zu einem konkreten Sach- oder Vermögensschaden. Die Ermittelung allgemeiner nicht schadensursächlicher Qualitätsmängel ist in der Regel nicht Bestandteil einer solchen Expertise. Die wesentlichen Leistungen eines Schadengutachtens sind die Vorortbesichtigung und die Dokumentation des Schadens mittels digitaler Bilder. Im Gutachten wird die Schadenssituation anhand dieser Bilder beschrieben und mögliche Ursachen analysiert.

Ursachen bei Sachschäden sind häufig Planungs- und Materialfehler. Sachschäden können auch durch längere Betriebszeiten entstehen. Diese Schäden sind häufig auf Alterungs- und Abnutzungsprozesse der Materialkomponenten zurückzuführen. Schäden können jedoch auch aufgrund von äußeren Einflüssen wie Blitzschlag, Überspannung, Hagel, Sturm, und Schneelasten entstehen.

Wertgutachten

Wertgutachten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen ermitteln den Wert einer Anlage für einen potenziellen Käufer und Verkäufer. Eine einheitliche, theoretische Vorgehensweise zur Bestimmung dieses Wertes ist bisher nicht bekannt. Eine Photovoltaikanlage sollte grundsätzlich wie ein Unternehmenswert zweckbezogen ermittelt werden. Unsere Werteermittelung berücksichtigt den zukünftigen finanziellen Erfolg der Stromeinspeisung. Es werden die erzielbaren, zukünftigen Liquiditätsüberschüsse während eines Betrachtungszeitraumes prognostiziert und auf den Bewertungsstichtag diskontiert (abgezinst). Diese Barwerte werden zu einem Kapitalwert (Anlagenwert) aufsummiert.

Eine Qualitätsprüfung und Einstrahlungsberechnung kann auch Bestandteil eines Wertgutachtens sein.

Privatgutachten

Privatgutachten sind Werkverträge (§§ 631 ff. BGB), die zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber abgeschlossen werden. Zweck und Inhalt der Gutachten können Qualitäts- und Abnahmegutachten, Schadensfeststellungen, Wert- und Ertragsermittlungen sein.

Privatgutachten können sowohl für natürliche als auch für juristische Personen (Unternehmen) erstattet werden. Das sind unter anderem Versicherungen (Schadengutachten), Behörden und Geldinstitute (Abmahngutachten, Ertragsgutachten, Wertgutachten), Anlagenbetreiber und Betreibergesellschaften (Qualitätsgutachten, Wertemittlung einer gebrauchten Photovoltaikanlage).

Wenn ein Sachverständiger ein Privatgutachten erstellt, wird er in der Praxis als außergerichtlich tätiger oder als Privatgutachter bezeichnet. Auch das von ihm erstellte Privatgutachten gilt folgerichtig als außengerichtlich erstelles Gutachten.

 Privatgutachten sind beispielsweise:

  • Schadengutachten
  • Abhahmegutachten
  • Ertragsgutachten
  • Wertgutachten
  • Qualitätsgutachten
  • Werteermittlung